Landesprogramm Berliner Familienzentren

Familienzentren haben sich in Berlin als ein fester Baustein in der Angebots- und Versorgungsstruktur von Familien etabliert. Dazu beigetragen hat das Programm Berliner Familienzentren, im Rahmen dessen aktuell 49 Einrichtungen gefördert werden. In den Förderjahren 2020 und 2021 wurden sieben weitere Familienzentren in die Landesförderung aufgenommen, sodass derzeit in jedem Berliner Bezirk vier landesgeförderte Einrichtungen lokalisiert sind. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nimmt hier eine Sonderstellung mit fünf landesgeförderten Einrichtungen ein.

Im Rahmen des ressortübergreifenden Handelns für Familien in Berlin unterstützt der Senat die sozialräumlich ausgerichtete Entwicklung von Familienzentren, insbesondere an Kindertagesstätten, als Anlaufpunkte für Familien in ihrer Vielfalt. Wie in den vergangenen Jahren stehen auch im Doppelhaushalt 2022/23 Fördermittel für das Landesprogramm „Ausbau und Weiterentwicklung der Berliner Familienzentren“ zur Verfügung.

Die Weiterentwicklung und der Ausbau von Familienzentren in Berlin sind verbunden mit folgenden Zielen:

  • Optimierung der Infrastruktur, damit Familien besser erreicht und unterstützt sowie Angebote besser aufeinander abgestimmt werden können,
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern,
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer im Interesse einer optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen.

Das Landesprogramm wurde in seiner mittlerweile 11-jährigen Laufzeit auch mit zusätzlichen Projektmitteln stark ausgebaut. Mit zusätzlichen MItteln kann die Arbeit mit Regenbogenfamilien, mit Familien mit Fluchterfahrung, die Arbeit mit Vätern, mit Familienmitgliedern mit Behinderung, Angebote am Wochenende sowie das Netzwerk der Wärme unterstützt werden.

Familienzentren sind ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien. Sie richten sich insbesondere an werdende Eltern und Familien mit jüngeren Kindern des Sozialraumes. Die Familienzentren sollen Eltern in die Bildungsprozesse ihrer Kinder einbeziehen, diese in ihrer Erziehungskompetenz stärken, die gesellschaftliche Integration und Teilhabe der Familien fördern und an das institutionelle Bildungs- und Betreuungssystem heranführen.

Gefördert werden Familienzentren, deren Angebote Familien mit Kindern - ganz überwiegend im nicht-schulpflichtigen – Alter und werdende Eltern unterstützen. Die Familienzentren sollen sich gegenüber den Bedarfen der Familien aus der kooperierenden Kita und den Bedarfen der Familien aus dem Sozialraum öffnen. In erster Linie sind die Bedarfe der Familien aus dem jeweiligen Sozialraum handlungsleitend.

Für die Konzeption und Einbettung der Angebote in die vorhandene Infrastruktur ist die genaue Kenntnis der lokalen Bedarfe und vorhandenen Ressourcen eine wichtige Voraussetzung, um die passgenaue Koordinierung und Vernetzung des Familienangebotes sicherzustellen. Die geförderte Koordinationsfachkraft des Familienzentrums erhebt die lokalen Bedarfe, plant, entwickelt und koordiniert Angebote und baut lokale Vernetzungsstrukturen auf. Zusammen mit zusätzlichem, qualifiziertem Personal werden die Angebote – orientiert am örtlichen Bedarf und an vorhandenen Strukturen und Ressourcen – umgesetzt. Dazu können Fachkraftstellen in den Familienzentren sowie Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte und eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gefördert werden.

Geförderte Angebote

Die Angebote der Familienzentren sollen niedrigschwellig, d. h. ohne formale Hürden sein und sich an Familien in ihrer Vielfalt richten. Familienzentren arbeiten sozialraumorientiert und vernetzt. Die Angebote für Familien können aus den Handlungsfeldern Familienbildung, Frühe Hilfen, Beratung und Unterstützung sowie Begegnung und Selbsthilfe stammen. Die Beteilung der Eltern an allen Umsetzungsprozessen sollte dabei Grundprinzip der pädagogischen Arbeit sein. Familienzentren wirken durch die Unterstützung der Eltern von Beginn der Elternschaft an präventiv und beugen möglicher Kindeswohlgefährdung vor.

Das Angebotsspektrum erstreckt sich über

  • Informationsangebote/ -veranstaltungen über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Sozialraum

  • Familienbildungsangebote entsprechend der Bedarfe der Familien

  • Beratungsangebote für Eltern und Familien sowie Orientierung über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Sozialraum

  • Treffpunktmöglichkeiten für Familien mit Kindern unter 6 Jahren (auch für Familien, deren Kinder nicht die betreffende Kita besuchen)

Alle Familienzentren sollen zudem die Möglichkeit der Beratung und Begleitung durch das Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien nutzen.

Projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten

Des Weiteren können Mittel für projektbezogene Sachausgaben zur Umsetzung der Angebote, für Öffentlichkeitsarbeit, Ausstattungen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen für die Koordination sowie weitere (pädagogische) Fachkräfte, die dem Erreichen der Ziele des Landesprogramms dienlich sind.

Ausgaben für Gemeinkosten (z. B. Betriebs- und Verwaltungskosten) sind der Gemeinkostenpauschale zuzuordnen.

Das Landesprogramm Berliner Familienzentren wird von verschiedenen Akteuren in unterschiedlichen Rollen begleitet und unterstützt.


Eingebettet in den aktuellen familienpolitischen Kontext fördert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (vormals Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) bereits seit dem 01. Oktober 2012 den Aufbau von Familienzentren in Berlin (zunächst 24 Familienzentren). Nach der Fortschreibung und dem Ausbau des Programms in den Jahren 2014 bis 2021 werden inzwischen mehr als 4 Mio. Euro pro Kalenderjahr aus dem aktuellen Doppelhaushalt bereitgestellt.


In regelmäßig stattfindenden Arbeitstreffen berät der Fachbeirat Familienzentren die SenBildJugFam. Er begleitet das Landesprogramm mit Empfehlungen zu grundsätzlichen, fachlichen und organisatorischen Fragen. Der Fachbeirat wird von der SenBildJugFam eingeladen und besteht aus Vertretungen der LIGA, der bezirklichen Jugendämter und weiteren Akteuren, die dem Programm zugewandt sind.


Die zwölf Berliner Jugendämter begleiten die jeweiligen im Bezirk geförderten Familienzentren bei deren Aufbau und der Programmumsetzung. Die Jugendämter sind ein wichtiger Partner im Aufbauprozess und geben den umsetzenden Trägern Hilfestellung bei der Einbettung der Angebote in die jeweiligen Sozialräume der Familienzentren.


Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg hält im Auftrag der SenBildJugFam ein umfangreiches programmbegleitendes Fortbildungsangebot bereit, zugeschnitten auf die fachlichen Bedarfe der entstehenden Familienzentren. Verschiedene an den Familienzentren beteiligte Personen können, je nach Bedarfslage vor Ort, die Fortbildungsmodule besuchen. Ebenfalls wird für die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Familienzentren ein regelmäßig stattfindendes Coaching angeboten.


Die Stiftung SPI stellt im Auftrag der SenBildJugFam die Servicestelle Berliner Familienzentren zur fachlich-inhaltlichen und finanztechnischen Koordinierung und Begleitung der Familienzentren. Darüber hinaus werden für die 49 geförderten Familienzentren durch die Servicestelle im Programmverlauf Workshops angeboten, die konkret umsetzungsbezogene Programmthemen aufgreifen.


Im Rahmen der Evaluation wurde vom DESI, dem Institut für Demokratische Emtwicklung und soziale Integration in Kooperation mit dem IfS, dem Insitut für Stadtforschung und Strukturpolitik, untersucht, welche Ergebnisse mit der Förderung in den 24 Sozialräumen der 2012 gestarteten Familienzentren erzielt wurden.

Im Rahmen der Evaluation wurde insbesondere untersucht, welche Ergebnisse mit der Förderung in den 24 Sozialräumen der 2012 gestarteten Familienzentren erzielt wurden. Es wurde betrachtet, ob der Förderansatz des Landesprogramms dazu geeignet ist, die Angebotsinfrastruktur sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung der familienunterstützenden Einrichtungen im Sozialraum zu verbessern, eine höhere Anzahl von Familien mit jüngeren Kindern zu erreichen und die Erziehungskompetenzen von Eltern zu stärken. Zu diesem Zweck wurden exemplarisch Interviews mit den Koordinationen von Familienzentren und Kooperationspartnern im Sozialraum sowie Gruppendiskussionen mit pädagogischen Fachkräften und Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt.
Im Vordergrund der wissenschaftlichen Begleitung stand die sozialräumliche Wirksamkeit der Angebote, die Erfahrungen und die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Qualität der Umsetzung des Gesamtprogramms.

Der Evaluationsbericht wurde im Mai 2015 fertig gestellt und am 22. Juni 2015 an die Senatorin Sandra Scheeres übergeben. Der ausführliche Bericht (pdf) steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den einzelnen Standorten können Sie dem hier angeführten Programmflyer (PDF) entnehmen.

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